VEREINBARUNG ÜBER ABONNEMENTBEDINGUNGEN UND LIZENZ FÜR REVIZTO
DIESE VEREINBARUNG ÜBER ABONNEMENTBEDINGUNGEN UND LIZENZ (DIE „VEREINBARUNG“) IST EINE RECHTSGÜLTIGE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN (EINER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON, DIE IN DIESER VEREINBARUNG ALS „KUNDE“ ODER „SIE“ BEZEICHNET WIRD) UND Revizto SA, EINER AKTIENGESELLSCHAFT NACH SCHWEIZERISCHEM RECHT MIT DEM SITZ WELTHANDELSZENTRUM LAUSANNE, AVENUE DE GRATTA-PAILLE 2, 1018 LAUSANNE, SCHWEIZ („Revizto“). DIE VEREINBARUNG REGELT DIE NUTZUNG DES VON Revizto BEREITGESTELLTEN DIENSTES UND DER ZUR BEREITSTELLUNG DIESES DIENSTES ERFORDERLICHEN SOFTWARE (DER „SOFTWARE“).
WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES GESCHÄFTLICHEN UNTERNEHMENS ABSCHLIESSEN UND ANNEHMEN, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE DAS RECHT, DIE BEFUGNIS UND DIE FÄHIGKEIT BESITZEN, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DES BETREFFENDEN UNTERNEHMENS ABZUSCHLIESSEN UND ANZUNEHMEN.
DURCH DAS INSTALLIEREN, KOPIEREN ODER HERUNTERLADEN DER SOFTWARE, DEN ZUGRIFF DARAUF ODER DEREN ANDERWEITIGE NUTZUNG VERPFLICHTEN SIE SICH, DURCH DIE BESTIMMUNGEN DER LIZENZ GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, STEHEN IHNEN KEINE RECHTE AN DER SOFTWARE ZU UND ES IST IHNEN NICHT GESTATTET, DIE SOFTWARE ZU INSTALLIEREN, ZU KOPIEREN, HERUNTERZULADEN, DARAUF ZUZUGREIFEN ODER SIE ZU NUTZEN.
- Cloud-Dienste
- Abonnement. Revizto stellt dem Kunden ein Abonnement für den Zugriff auf seine Cloud-basierten Dienste (gemeinschaftlich: „Cloud-Dienste“) gemäß der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung bereit. Diese Dienste werden von Revizto über das Internet bereitgestellt, wie beschrieben unter revizto.com oder anderweitig dokumentiert. Die Dienste werden dem Kunden auf Anfrage von Revizto zur Verfügung gestellt. Für den Zugriff auf die Cloud-Dienste muss der Kunde bestimmte Softwareanwendungen (die „Software“) herunterladen und installieren. Dies wird in Ziffer 8 unten näher geregelt.
- Abonnement-Laufzeit. Sofern die Vereinbarung nicht vorher gemäß dieser Vereinbarung gekündigt wird, beginnt die ursprüngliche Laufzeit des Cloud-Dienst-Abonnements und der Softwarelizenz mit der Annahme des Bestellformulars des Kunden durch Revizto und endet am Ende des auf dem entsprechenden Bestellformular angegebenen Zeitraums (die „ursprüngliche Abonnement-Laufzeit“). Der Kunde kann zum Zeitpunkt der Bestellung die ursprüngliche Abonnement-Laufzeit für den Betreuungsplan auswählen. Es kann sich dabei um eine Laufzeit von zwei Monaten, eine von mehreren Jahren oder eine andere einvernehmlich vereinbarte Laufzeit handeln. Wenn der Kunde eine Lizenz von einem Wiederverkäufer der Software von Revizto (einem „Wiederverkäufer“) erworben hat, werden alle Verlängerungen der Abonnementlaufzeit mit diesem Wiederverkäufer vereinbart. Verlängerungen werden, sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, zu den jeweils gültigen Tarifen von Revizto in Rechnung gestellt. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Abonnement-Laufzeit“ die ursprüngliche Abonnement-Laufzeit ebenso wie alle Verlängerungs-Laufzeiten.
- Wartung und Support. Die Abonnementpreise umfassen Wartungs- und Support-Services, wie im Bestellformular angegeben. Der Support erfolgt über revizto.com.
- Autorisierte Benutzer (wie unten definiert) können während der jeweiligen Abonnement-Laufzeit auf den Cloud-Dienst zugreifen und diesen nutzen. Zugriff und Nutzung unterliegen den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung, der Dokumentation und anderen Richtlinien, die von Revizto veröffentlicht werden. Lediglich autorisierte Benutzer dürfen die Cloud-Dienste nutzen. Die Anzahl der autorisierten Benutzer, die die Cloud-Dienste nutzen dürfen, ist beschränkt auf die im relevanten Bestellformular angegebene zulässige Anzahl von Mitarbeitern.
- Maximale Anzahl von Benutzern. Die maximale Anzahl autorisierter Benutzer ist auf dem Bestellformular anzugeben. Die Preise umfassen die Nutzung der Cloud-Dienste, die gemäß dieser Vereinbarung an autorisierte Benutzer lizenziert werden. „Autorisierte Benutzer“ sind unter anderem: (i) Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, Berater, Vertreter, Partner, Vertriebshändler oder Lieferanten des Kunden (gemeinschaftlich: „verbundene Unternehmen des Kunden“). Dabei gilt jedoch, dass die verbundenen Unternehmen des Kunden die Cloud-Dienste ausschließlich zum Zweck der Unterstützung des Kunden bei der Verwaltung seiner geschäftlichen Projekte nutzen dürfen; und (ii) Kunden des Kunden („Kunden des Kunden“). Dabei gilt jedoch, dass die Nutzung der Cloud-Dienste durch Kunden des Kunden auf die Zwecke der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und seinen Kunden bei Projekten dieser Kunden des Kunden beschränkt ist. Die Verwaltung autorisierter Benutzer erfolgt über einen webbasierten Workspace, der dem vom Kunden ernannten Administrator im Zusammenhang mit dem Abonnement zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde kann die autorisierten Benutzer während des Abonnement-Zeitraums verwalten, zuweisen, deaktivieren oder aussetzen. Autorisierte Benutzer unterliegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Um Zweifel zu vermeiden sei klargestellt, dass direkte oder indirekte Wettbewerber von Revizto keine autorisierten Benutzer sein dürfen. Der Kunde darf seinen verbundenen Unternehmen oder Kunden oder anderen Dritten gegenüber keine Zusicherungen oder Gewährleistungen von oder im Namen von Revizto betreffend die Cloud-Dienste, die Software oder andere Angelegenheiten abgeben. Weiter darf der Kunde keine Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten für Revizto schaffen oder vorgeben, solche zu schaffen. Der Kunde haftet Revizto gegenüber gesamtschuldnerisch für Handlungen und Unterlassungen seiner verbundenen Unternehmen und Kunden bezogen auf die Cloud-Dienste und die Software.
- Maximale Anzahl von Geräten. Ein für den Workspace von Revizto autorisierter Benutzer kann seine Anmeldedaten auf bis zu 5 (fünf) verschiedenen Geräten verwenden.
- Beschränkungen. Die Beschränkungen für Speicher und Geräte pro erworbenem Betreuungsplan sind im Bestellformular angegeben. Sie unterliegen während der Dauer der Abonnement-Laufzeit (wie unten definiert) keinen Änderungen.
- Zahlung der Abonnementgebühren
- Der Kunde zahlt Revizto die im Bestellformular für die Cloud-Dienste angegebenen Gebühren (die „Abonnementgebühren“) gemäß der in diesem Dokument festgehaltenen Bestimmungen. Wenn die Nutzung der Cloud-Dienste durch den Kunden die im Bestellformular festgelegten Grenzen überschreitet oder aus anderen Gründen die Zahlung zusätzlicher Gebühren (gemäß der Bestimmungen dieser Vereinbarung) auslöst, wird dem Kunden diese übermäßige Nutzung gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die zusätzlichen Gebühren in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise zu bezahlen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren oder die anfallenden Gebühren zum Ende der ursprünglichen Laufzeit oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden Verlängerungslaufzeit zu ändern. Der Kunde muss darüber 30 (dreißig) Tage im Voraus informiert werden. Die entsprechende Benachrichtigung kann per E-Mail erfolgen. Der Kunde ist sich voll und ganz bewusst, dass Revizto zur Erstattung von Abonnementgebühren nicht verpflichtet ist. Der Kunde ist sich weiter bewusst, dass er verpflichtet ist, die anfallenden Abonnementgebühren während der Dauer der Abonnement-Laufzeit zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Nutzung der Cloud-Dienste vor dem Ablauf der entsprechenden Abonnement-Laufzeit einstellt. Unbeschadet des vorstehend Gesagten hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Abonnementgebühr, die während der entsprechenden Abonnement-Laufzeit gezahlt wurde, wenn Revizto die Vereinbarung aus Gründen der Zweckmäßigkeit kündigt. In diesem Fall haftet der Kunde auch nicht für etwaige weitere, während der verbleibenden Abonnement-Laufzeit anfallenden Gebühren.
- Revizto kann die Inrechnungstellung über eine Rechnung vornehmen. In diesem Fall muss der Rechnungsbetrag innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen nach dem Absendedatum der Rechnung vollständig bei Revizto eingegangen sein. Unbezahlte Beträge unterliegen Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den ausstehenden Saldo oder in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags. Maßgebend ist der jeweils geringere Betrag. Weiter hat der Kunde in solchen Fällen alle Inkassokosten zu tragen. Darüber hinaus kann der Verzug zu einer sofortigen Kündigung der Cloud-Dienste führen. Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich, die mit den Cloud-Diensten verbunden sind. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Steuern, die auf dem Nettogewinn von Revizto basieren.
- Einschränkungen und Pflichten
- Der Kunde darf Folgendes nicht tun, weder direkt noch indirekt: Den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, die Ideen, das Fachwissen oder die Algorithmen, die für die Cloud-Dienste oder die Software relevant sind, per Reverse Engineering zurückentwickeln, sie dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, sie zu entdecken; die Cloud-Dienste oder die Software ändern, übersetzen oder abgeleitete Werke daraus erstellen (eine Ausnahme gilt nur insoweit, als Revizto dies ausdrücklich gestattet oder dies innerhalb der Cloud-Dienste erlaubt ist); die Cloud-Dienste oder die Software für Timesharing- oder Dienstleistungszwecke oder anderweitig zugunsten eines Dritten nutzen; oder Schutzhinweise und -beschriftungen entfernen.
- Der Kunde erklärt, sichert zu und gewährleistet, dass er die Cloud-Dienste ausschließlich im Einklang mit den von Revizto veröffentlichten standardmäßigen Richtlinien nutzen wird, die zum entsprechenden Zeitpunkt in Kraft sind (die „Richtlinien“), sowie im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, Revizto in Bezug auf alle Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten, vergleichsweisen Einigungen und Ausgaben (einschließlich der Kosten und Anwaltskosten, ohne darauf beschränkt zu sein) schad- und klaglos zu stellen, die aus Folgendem entstehen: Einer behaupteten Verletzung der vorstehend beschriebenen Pflichten durch den Kunden oder anderweitig aus einer Nutzung der Cloud-Dienste durch den Kunden. Obwohl Revizto nicht verpflichtet ist, die Nutzung der Cloud-Dienste durch den Kunden zu überwachen, ist Revizto dazu jedoch berechtigt. Das Unternehmen kann eine solche Überwachung durchführen und jegliche Nutzung der Cloud-Dienste verbieten, die die vorstehend beschriebenen Pflichten nach seiner Ansicht verletzt oder verletzen könnte. Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes nicht zu tun: (1) die Cloud-Dienste in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstößt; (2) über die Cloud-Dienste Computerviren oder anderen schädlichen oder bösartigen Computercode zu verbreiten; (3) sich an Verhaltensweisen zu beteiligen, die die Cloud-Dienste stören oder behindern; oder (4) „Screen-Scraping“, „Database-Scraping“, „Data-Mining“ oder andere Aktivitäten auszuüben, die es zum Ziel haben, sich über die Cloud-Dienste Benutzerlisten oder andere Informationen zu beschaffen, oder Web-„Bots“ oder ähnliche Methoden zur Datenerfassung oder -Extraktion einzusetzen.
- Der Kunde ist für die Beschaffung und Wartung aller Geräte und Zusatzdienste verantwortlich, die für die Verbindung zu den Cloud-Diensten, den Zugriff darauf oder deren anderweitige Nutzung erforderlich sind. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webserver und dergleichen (gemeinschaftlich: „Ausrüstung“). Der Kunde ist weiter für die Gewährleistung der Sicherheit der Ausrüstung, des Kundenkontos, der Passwörter (einschließlich der Verwaltungs- und Benutzerpasswörter, ohne darauf beschränkt zu sein) und der Dateien sowie für alle Verwendungen des Kundenkontos oder der Ausrüstung mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden verantwortlich.
- Vertraulichkeit und Eigentumsrechte
- Meldungen, Lizenzverstöße und Rechtsbehelfe. Vorbehaltlich der geltenden Gesetze behält sich Revizto das Recht vor, Daten über die wichtigste Nutzung zu erfassen, um sicherzustellen, dass die Produkte von Revizto gemäß der Bestimmungen dieser Vereinbarung verwendet werden. Dies umfasst unter anderem eine Speicherung von Benutzerauthentifizierung, IP-Adressen oder anderen relevanten Gerätekennungen (einschließlich MAC-Adresse oder UDID), Besucherzähler und andere als relevant betrachtete Informationen. Der Kunde ermächtigt Revizto hiermit zu einer solchen Datenerfassung. Revizto behält sich das Recht vor, Verstöße gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung sofort nach deren Entdeckung zu beheben. Diese Berechtigung umfasst den Einsatz aller erforderlichen Mittel, einschließlich der Fernabschaltung der Software und des Zugriffs des Kunden auf die Cloud-Dienste. Dies muss dem Kunden eine angemessene Frist im Voraus mitgeteilt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Einhaltung dieser Vereinbarung erforderliche Übermittlung von Daten weder elektronisch noch auf andere Weise zu blockieren. Jede Blockierung von Daten, die zur Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind, gilt als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dieser Vereinbarung. Der Kunde verpflichtet sich, keine von Revizto für den Kunden bereitgestellten Dokumente an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Dokumente zur Sicherheitsbewertung usw. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dieser Vereinbarung.
- Soweit nicht anderweitig festgelegt, verbleibt das Eigentum an allen Daten oder anderen Inhalten oder Informationen, die der Kunde über die Software und/oder die Cloud-Dienste bereitstellt („Kundendaten“) beim Kunden. Die Nutzung der Cloud-Dienste und aller Kundendaten durch den Kunden muss den eigenen Datenschutzrichtlinien des Kunden sowie allen nationalen, ausländischen und internationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dies umfasst unter anderem die Vorschriften zum Datenschutz, zur internationalen Kommunikation und zum Export technischer oder personenbezogener Daten. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aller Kundendaten. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln, die obszön, diffamierend, verleumderisch, bedrohlich, belästigend, pornografisch, rassistisch oder ethnisch beleidigend sind oder ein Verhalten fördern, das als Straftat zu betrachten ist oder zu einer zivilrechtlichen Haftung führt. Der Kunde darf nicht wissentlich Materialien übermitteln, die die Cloud-Dienste oder Computersysteme oder -daten beeinträchtigen oder beschädigen können. Dies umfasst Computerviren, Bots, Würmer, Scripting Exploits oder anderen schädlichen Code. Der Kunde sichert Revizto gegenüber zu und gewährleistet, dass er nach seinem besten Wissen und Gewissen über ausreichende Rechte an den Kundendaten verfügt, um die in dieser Ziffer beschriebenen Rechte zu gewähren. Er sichert weiter zu und gewährleistet, dass die Kundendaten keine Rechte Dritter verletzen. Um die Bereitstellung der Cloud-Dienste zu ermöglichen, gewährt der Kunde Revizto hiermit eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung und Anzeige der Kundendaten, allerdings nur insoweit, als dies nach vernünftigem Ermessen für die Bereitstellung der Dienste für den Kunden erforderlich ist.
- Geschützte Rechte von Revizto. Alle Rechte, Anrechte und Interessen an den Cloud-Diensten, der Software und der Dokumentation stehen im ausschließlichen Eigentum von Revizto. Dies umfasst auch alle damit zusammenhängenden geistigen Eigentumsrechte. All diese Rechte sind nach den geltenden Gesetzen zum Urheberrecht und anderen Gesetzen zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Abkommen geschützt. Der Kunde erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Kunden und Revizto alle Rechte, Anrechte und Interessen an den Cloud-Diensten, der Software und der Dokumentation im Eigentum von Revizto und seinen Dritt-Lizenzgebern stehen und verbleiben. Dies umfasst auch alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte gemäß Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Patent- oder Markengesetzen. Mit Ausnahme der eingeschränkten, widerruflichen Lizenz, die dem Kunden in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt wird, gewährt diese Vereinbarung dem Kunden weder Eigentumsrechte noch sonstige Rechte oder Interessen an den Cloud-Diensten, der Software oder der Dokumentation oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Revizto. Dieser Ausschluss umfasst eine stillschweigende Gewährung ebenso wie eine Rechtsverwirkung oder andere Formen. Alle Marken oder Dienstleistungsmarken, die Revizto in Verbindung mit der Software oder den von Revizto bereitgestellten Diensten verwendet, sind Marken von Revizto. Diese Vereinbarung gewährt dem Kunden keine Rechte, Lizenzen oder Interessen an solchen Marken. Der Kunde darf keine Rechte, Lizenzen oder Interessen an diesen Marken geltend machen, und auch nicht an Wörtern oder Designs, die diesen Marken auf zu Verwirrung führende Weise ähnlich sind.
- Vertraulichkeit. Der Kunde darf lediglich autorisierten Benutzern, die über einen rechtmäßig erworbenen Zugriff verfügen, die Nutzung der Software oder die Betrachtung der Dokumentation gestatten. Außer soweit diese Vereinbarung dies ausdrücklich genehmigt, ist der Kunde nicht berechtigt, Software, Dokumentation, Anmeldedaten oder andere geschützte Informationen von Revizto an andere Dritte als autorisierte Benutzer weiterzugeben oder diese für andere Zwecke nutzen als die Ausübung der dem Kunden in dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumten Rechte. Die Vertraulichkeit umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, die Informationen, die Revizto über seine eigenen Foren oder andere Kanäle offenlegt. Der Kunde verpflichtet sich, mit Revizto in angemessener Weise zusammenzuarbeiten, was die Identifizierung und Verhinderung jeglicher unbefugten Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Software, der Dokumentation oder eines Teils davon betrifft. Revizto ist ein globales Unternehmen. Seine verbundenen Unternehmen, Subunternehmer und Dritt-Lizenzgeber können überall auf der Welt ihren Sitz haben. Revizto verarbeitet alle personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmungen der EU-Richtlinie 95/46 EG und seiner eigenen Datenschutzrichtlinie.
- Laufzeit und Kündigung
- Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme der Vereinbarung durch den Kunden oder mit der Installation der Software durch den Kunden oder mit dem Zugriff darauf oder mit deren Nutzung in Kraft. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde diese Vereinbarung nicht ausdrücklich angenommen hat. Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach der Abonnement-Laufzeit.
- Unbeschadet anderer Rechte endet diese Vereinbarung automatisch und ohne dass eine Benachrichtigung des Kunden erforderlich ist, wenn der Kunde eine der hierin festgehaltenen Beschränkungen oder sonstigen Anforderungen verletzt oder nicht erfüllt. Dies umfasst unter anderem die Pflicht zur Zahlung der anfallenden Gebühren. Der Kunde stimmt zu, dass Revizto in einem solchen Fall zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die dem Unternehmen nach Gesetz oder Gewohnheitsrecht zustehen, dazu berechtigt ist, die Software und den Zugriff des Kunden auf die Cloud-Dienste aus der Ferne zu deaktivieren.
- Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung aus beliebigem Grund verpflichtet sich der Kunde, die Software zu deinstallieren und entweder die Software, die Dokumentation, alle Kopien davon und alle vom Kunden erhaltenen Lizenzschlüssel an Revizto zurückzugeben, oder aber all diese Materialien zu vernichten und Revizto eine schriftliche Bestätigung dieser Vernichtung vorzulegen.
- Nach einer Kündigung stellt Revizto dem Kunden für einen Zeitraum von 90 (neunzig) Tagen alle Kundendaten für einen elektronischen Abruf zur Verfügung. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn der Kunde seine Kundendaten vorher gelöscht hat. Nach Ablauf dieser Frist ist Revizto berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gespeicherten Kundendaten ohne weitere Ankündigung zu löschen.
- Alle Abschnitte dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Kündigung überdauern sollten, gelten auch nach einer Kündigung weiter. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, die Bestimmungen über aufgelaufene Rechte auf Zahlung, Geheimhaltungspflichten, Gewährleistungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.
- Haftungsfreistellung.Der Kunde hat Revizto und all seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter auf eigene Kosten in Bezug auf alle Ansprüche, Klagen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Zuschüsse, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren (gemeinschaftlich: „Ansprüche“) schad- und klaglos zu stellen, die aus Folgendem entstehen: Der Nutzung der Software oder der Cloud-Dienste durch den Kunden, durch eine mit dem Kunden verbundene Partei oder durch eine andere Partei mit Genehmigung des Kunden auf eine Weise, die durch diese Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet wird.
- Eingeschränkte Gewährleistung, Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
- Revizto hat angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die Cloud-Dienste in einer Weise zu erhalten, die Fehler und Unterbrechungen minimiert. Diese Anstrengungen müssen im Einklang mit den vorherrschenden Branchenstandards stehen. Die Cloud-Dienste sind möglicherweise vorübergehend nicht verfügbar, weil planmäßige Wartungsarbeiten oder außerplanmäßige Notfallwartungen stattfinden. Diese werden entweder von Revizto oder von Drittanbietern vorgenommen. Die Dienste können auch aus anderen Gründen ausfallen, die außerhalb der Kontrolle von Revizto liegen. Revizto hat in jedem Fall angemessene Anstrengungen zu unternehmen, auf eine Unterbrechung durch planmäßige Wartungsarbeiten im Voraus schriftlich oder per E-Mail hinzuweisen. Revizto GARANTIERT JEDOCH NICHT, DASS DIE CLOUD-DIENSTE UNUNTERBROCHEN ZUR VERFÜGUNG STEHEN ODER DASS DIE CLOUD-DIENSTE UND DIE SOFTWARE FEHLERFREI SIND. WEITER ÜBERNIMMT Revizto AUCH KEINE GARANTIE FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE AUS DER NUTZUNG DER CLOUD-DIENSTE ODER DER SOFTWARE ERZIELT WERDEN KÖNNEN. AUSSER SOWEIT IN DIESEM ABSCHNITT AUSDRÜCKLICH ANDERWEITIG GEREGELT, WERDEN DIE CLOUD-DIENSTE UND DIE SOFTWARE IM BESTEHENDEN ZUSTAND („WIE BESEHEN“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. Revizto SCHLIESST ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE AUS. DIES UMFASST, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DIE HAFTUNG AUS DEN STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHEND GESAGTEN EINZUSCHRÄNKEN, SCHLIESST Revizto AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE JEGLICHER ART FÜR DIE SOFTWARE DRITTER AUS. Revizto GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE CLOUD-DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE ODER DER CLOUD-DIENSTE UNTERBRECHUNGSFREI, ZEITNAH, SICHER ODER FEHLERFREI ERFOLGEN. Revizto GEWÄHRLEISTET WEITER NICHT, DASS MÄNGEL ODER FEHLER IN DER SOFTWARE ODER DEN CLOUD-DIENSTEN BEHOBEN WERDEN. AUCH ÜBERNIMMT Revizto KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE INFORMATIONEN ODER DATEN, DIE ÜBER DIE SOFTWARE ODER DIE CLOUD-DIENSTE GESPEICHERT ODER ÜBERTRAGEN WERDEN, NICHT VERLOREN GEHEN ODER BESCHÄDIGT ODER ZERSTÖRT WERDEN. DER KUNDE ÜBERNIMMT DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE ODER DER CLOUD-DIENSTE FÜR DAS ERZIELEN SEINER BEABSICHTIGTEN ERGEBNISSE. WEITER ÜBERNIMMT DER KUNDE DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE ER DURCH SEINE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DER CLOUD-DIENSTE ERZIELT. DER KUNDE TRÄGT DAS GESAMTE RISIKO BEZOGEN AUF DIE QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE ODER DER CLOUD-DIENSTE. Revizto VERWENDET FÜR DAS HOSTEN DER CLOUD-DIENSTE DAS RECHENZENTRUM EINES DRITTANBIETERS. DER KUNDE ERKENNT AN, DASS Revizto KEINE KONTROLLE ÜBER DIE ÜBERMITTLUNG VON DATEN ÜBER SOLCHE EINRICHTUNGEN DRITTER HAT. DIES UMFASST AUCH DIE ÜBERMITTLUNG VON DATEN ÜBER DAS INTERNET. DER KUNDE ERKENNT WEITER AN, DASS DIE CLOUD-DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN KÖNNEN, DIE MIT DER NUTZUNG SOLCHER DRITTANBIETER-EINRICHTUNGEN EINHERGEHEN. Revizto IST NICHT VERANTWORTLICH FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. DIE PARTEIEN, IHRE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER, RECHTSNACHFOLGER UND ABTRETUNGSEMPFÄNGER HAFTEN DER JEWEILS ANDEREN PARTEI GEGENÜBER NICHT AUF ERSATZ VON BESONDEREN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UMFASST ALLE RECHTSGRUNDLAGEN EINER SOLCHEN HAFTUNG, OB VERTRAG (EINSCHLIESSLICH VERSICHERUNG) ODER UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT UND GEFÄHRDUNGSHAFTUNG). DIE AUSGESCHLOSSENEN SCHÄDEN UMFASSEN UNTER ANDEREM AUCH NUTZUNGSAUSFALL ODER UNTERAUSLASTUNG VON ARBEIT ODER EINRICHTUNGEN, ENTGANGENE EINNAHMEN ODER ERWARTETE GEWINNE ODER ANSPRÜCHE VON KUNDEN, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHEN ODER SICH DARAUF BEZIEHEN. EINE AUSNAHME ZU DIESEM HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT LEDIGLICH FÜR DIE (1) FREISTELLUNGSPFLICHTEN GEMÄSS ZIFFER 6 OBEN, (2) ANSPRÜCHE, DIE EIN DRITTER GEGEN EINE DER PARTEIEN GELTEND MACHT UND DIE SICH BEZIEHEN AUF (i) PERSONENSCHÄDEN, TOD ODER SCHÄDEN AN MATERIELLEN GÜTERN ODER SACHEIGENTUM, ODER (3) VERLETZUNGEN VON ZIFFER 4 DURCH DEN KUNDEN. DIESE ALS AUSNAHMEN GENANNTEN HAFTUNGEN BESTEHEN UNEINGESCHRÄNKT. SOWEIT IN DIESER ZIFFER 7.2 NICHT ANDERWEITIG GEREGELT, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG BEIDER PARTEIEN DER JEWEILS ANDEREN PARTEI GEGENÜBER IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN HÖCHSTMASS IN DER HÖHE WIE FOLGT BESCHRÄNKT: AUF DEN BETRAG, DEN DER KUNDE Revizto NACH DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DER LETZTEN ZWÖLF MONATE GEZAHLT HAT, DIE DER HANDLUNG UNMITTELBAR VORAUSGEHEN, DIE DIE GRUNDLAGE FÜR DIE HAFTUNG BILDET. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GELTEN AUCH DANN, WENN DAS UNTERNEHMEN AUF DIE MÖGLICHKEIT DES EINTRETENS SOLCHER SCHÄDEN VORAB HINGEWIESEN WURDE.
- BESTIMMTE EINSCHRÄNKUNGEN. IN EINIGEN RECHTSSYSTEMEN SIND DER AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG ODER DER HAFTUNG ODER DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER ARTEN VON GEWÄHRLEISTUNGEN, SCHÄDEN ODER HAFTUNGEN NICHT ZULÄSSIG. DER OBIGE AUSSCHLUSS UND DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN FINDEN DAHER MÖGLICHERWEISE KEINE ANWENDUNG AUF EINEN KUNDEN, DER SEINEN SITZ IN EINEM SOLCHEN RECHTSSYSTEM HAT. IN EINEM SOLCHEN FALL SIND DIE IN DIESER ZIFFER 7 BESCHRIEBENEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN JEDOCH IM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMALEN ZULÄSSIGEN UMFANG ANZUWENDEN.
- Geschäftsbedingungen der Softwarelizenz
- Für den Zugriff auf die Cloud-Dienste muss der Kunde die Software herunterladen und installieren. Software und Begleitdokumentation werden lizenziert und nicht verkauft. Sie sind durch Urheberrechtsgesetze und -abkommen sowie durch Gesetze und Abkommen betreffend andere Formen geistigen Eigentums geschützt. Die Lizenz des Kunden zum Herunterladen, Nutzen und/oder Kopieren der Software unterliegt diesen Rechten und allen Geschäftsbedingungen dieser Lizenz („Lizenz“). Die Geschäftsbedingungen dieser Lizenz ergänzen die Bestimmungen dieser Vereinbarung und ersetzen sie nicht.
- Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Bestimmung zur Zahlung aller anfallenden Gebühren, gewährt Revizto dem Kunden hiermit eine persönliche, eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht abtretbare, (aus wichtigem Grund) widerrufliche Lizenz zur: Nutzung (a) der Software während der Abonnement-Laufzeit, vorbehaltlich der geltenden Einschränkungen je nach Lizenzart (wie im Bestellformular angegeben) und (b) der Dokumentation.
- Die Lizenz des Kunden zur Nutzung der Software unterliegt den nachfolgend beschriebenen Lizenzbeschränkungen. Eine Nutzung der Software, die gegen diese Einschränkungen oder eine der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und ist nicht lizenziert. Der Kunde darf die Software lediglich so installieren und nutzen, wie es die erworbene Lizenzart gestattet, die im entsprechenden Bestellformular spezifiziert wurde.
- Der Kunde stimmt zu, dass die Nutzung der Software eine obligatorische Registrierung und Aktivierung erfordert. Der Kunde verpflichtet sich, sich über den webbasierten Workspace von Revizto als Kunde der Software zu registrieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Aktivierungsvorgang abzuschließen und Revizto zutreffende Informationen bereitzustellen.
- Die Nutzung der Software durch den Kunden ist eingeschränkt durch alle Nutzungsbeschränkungen, die im Bestellformular und in dieser Vereinbarung beschrieben werden. Revizto und seine Lieferanten behalten sich alle stillschweigenden oder sonstigen Rechte vor, die dem Kunden nach dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Sie behalten sich weiter alle Rechte, Anrechte und Interessen an der Software vor. Der Kunde darf keine Unterlizenzen vergeben. Er darf die Software nicht ändern, anpassen, verbreiten, weiterverkaufen, vermieten, leasen oder verleihen. Ferner darf er die Software oder Teile davon nicht vervielfältigen, ändern, anpassen, übersetzen, portieren oder abgeleitete Werke daraus erstellen. Der Kunde darf die Software nicht unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder staatliche Vorschriften nutzen. Der Kunde darf Hinweise zu Urheberrechten, Marken, zur Vertraulichkeit oder zu anderen Eigentumsrechten nicht von/aus der Software, der Dokumentation oder dem zugehörigen Material entfernen. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückentwickeln. Wenn die unmittelbar vorstehende Bestimmung nach geltendem Recht nicht zulässig ist, gilt Folgendes: Der Kunde muss Revizto vorab eine detaillierte schriftliche Mitteilung über seine Absicht vorlegen, die Software zurückzuentwickeln. Weiter muss er Revizto das Recht einräumen, diese Arbeit der Zurückentwicklung zunächst selbst zu einem Preis vorzunehmen, wie er von einem anerkannten Drittanbieter für Software-Dienstleistungen für diese Arbeit vorgeschlagen wird. Der Kunde hat alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um eine unbefugte oder unsachgemäße Nutzung oder Offenlegung der Software zu verhindern.
- Revizto allein und ggf. seine Lizenzgeber behalten sich alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Software oder alle Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, jegliches Feedback, alle Empfehlungen oder anderen Informationen vor, die vom Kunden oder Dritten in Bezug auf die Software bereitgestellt werden. Die Rechte daran werden hiermit Revizto übertragen. Der Kunde darf die vorstehend genannten Dinge (Feedback usw.) nicht kopieren, verbreiten, vervielfältigen oder verwenden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Lizenz dies ausdrücklich gestattet. Diese Lizenz stellt keinen Verkauf dar. Sie überträgt keine Eigentumsrechte an der Software oder bezogen auf die Software oder geistige Eigentumsrechte auf den Kunden.
- Bestimmungen für die Verwendung für Bildungszwecke
- Revizto stellt für Bildungseinrichtungen kostenlose Abonnements zur Verfügung („Revizto for Education“ – Revizto für Bildung). „Revizto for Education“ wird ausschließlich für die Nutzung durch Lehrer, Professoren oder andere Pädagogen und deren Schüler unter direkter Aufsicht des Pädagogen gemäß der Bestimmungen dieser Vereinbarung lizenziert. Wenn Sie kein Lehrer, Professor oder Pädagoge sind, dürfen Sie das Produkt „Revizto for Education“ nicht nutzen. Durch das Abonnieren der Cloud-Dienste und/oder die Installation der Software stimmen Sie dieser Vereinbarung im eigenen Namen und im Namen Ihres Arbeitgebers (also der Schule, Hochschule, Universität oder anderen Bildungseinrichtungen) („Schule“) zu. Sie sichern hiermit zu und garantieren, dass Sie über die erforderliche Berechtigung verfügen, Ihre Schule an die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu binden. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie über eine solche Berechtigung nicht verfügen, dürfen Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen und das Produkt „Revizto for Education“ nicht nutzen und diese Nutzung auch nicht anderen gestatten.
- Alle Abonnements von „Revizto for Education“ müssen von Revizto vorab genehmigt werden. Revizto behält sich das Recht vor, solche Anfragen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Darüber hinaus behält sich Revizto das Recht vor, die Bestimmungen des Programms „Revizto for Education“ jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder dieses einzustellen.
- Allgemeine Bestimmungen
- Feedback. Wenn der Kunde Revizto Feedback gibt, ist Revizto unabhängig von der Kommunikation, die dieses Feedback begleitet, nicht verpflichtet, das Feedback des Kunden zu überprüfen, zu berücksichtigen oder umzusetzen. Jegliche Einsendung von Feedback erfolgt auf nicht-vertraulicher Grundlage. Revizto und seine Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger haben das bedingungslose und uneingeschränkte Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung und Offenlegung solchen Feedbacks. Das Feedback muss dem Kunden nicht zugeschrieben werden und der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Der Kunde verzichtet auf seine Urheberpersönlichkeitsrechte, die ihm an seinem Feedback zustehen könnten, und verpflichtet sich, diese nicht geltend zu machen. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass Feedback keine personenbezogenen Daten enthalten darf.
- Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Schweiz und ist im Einklang damit auszulegen. Die Regeln des Kollisionsrechts finden dabei keine Anwendung. Alle Ansprüche oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, werden ausschließlich vom Gericht des Kantons Waadt, Schweiz, beigelegt. Im gesetzlich zulässigen Höchstmaß unterwirft der Kunde sich hiermit der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand dieses Gerichts. Er verzichtet auf alle Einwände gegen die sachliche oder örtliche Unzuständigkeit dieses Gerichts. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- Salvatorische Klausel. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung sich als nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Gültigkeit aller übrigen Teile davon unberührt.
- Kein Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, die Rechte durchzusetzen, die ihr bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung zustehen, oder Maßnahmen gegen die andere Partei zu ergreifen, gilt nicht als Verzicht. Es bleibt der Partei unbenommen, bei zukünftigen Verstößen ihre Rechte durchzusetzen oder Maßnahmen gegen die andere Partei zu ergreifen.
- Steuern. Der Kunde zahlt zusätzlich zu den Lizenzgebühren, die gemäß dieser Vereinbarung fällig sind, alle anfallenden Verkaufs-, Gebrauchs-, Übertragungs- oder sonstigen Steuern und alle Abgaben, die aufgrund der in dieser Vereinbarung beschriebenen Transaktion erhoben oder verhängt werden. Dies gilt für alle Steuern, ob nationale, bundesstaatliche oder örtliche, und zwar unabhängig davon, wie sie bezeichnet werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Einkommenssteuern auf den Nettogewinn von Revizto. Der Kunde hat Revizto den Betrag aller Steuern oder Zölle erstatten, die Revizto infolge dieser Transaktion direkt gezahlt hat oder die infolge dieser Transaktion bei Revizto angefallen sind.
- Exportkontrollen. Der Kunde stimmt Folgendem zu: (i) Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller Anwendung findenden Sanktionen und Ausfuhrkontrollgesetze; und (ii) er allein ist dafür verantwortlich, dass die Software ausschließlich im Einklang mit allen Anwendung findenden Sanktionen und Ausfuhrkontrollgesetzen verwendet, offengelegt und/oder transportiert wird. Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind „Sanktionen und Ausfuhrkontrollgesetze“ alle US-amerikanischen oder europäischen Gesetze, Vorschriften, Statuten, Verbote oder sonstigen Maßnahmen, die in Bezug auf die Software und/oder eine der Parteien Anwendung finden und die Übernahme, Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen, Exportkontrollen, Handelsembargos oder anderen restriktiven Maßnahmen betreffen.
- Nutzungsrechte der US-amerikanischen Regierung. Die Software wie in dieser Vereinbarung definiert und alle zugehörigen technischen Daten, einschließlich der Handbücher und der Dokumentation, gelten als kommerziell wie definiert in der Federal Acquisition Regulation (FAR – US-amerikanische Beschaffungsverordnung) unter 2.101. Wenn die Software von oder im Namen einer Behörde oder Abteilung oder einer anderen juristischen Person der US-amerikanischen Regierung („Regierung“) erworben wird, sind Verwendung, Vervielfältigung, Reproduktion, Freigabe, Änderung, Offenlegung oder Übertragung („Nutzung“) der Software und aller damit zusammenhängenden technischen Daten jeglicher Art, einschließlich Handbüchern und Dokumentation, eingeschränkt durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, auf welche Weise die Regierung diese erhält. Dies steht im Einklang mit FAR 12.212 für zivile Behörden und mit Defense Federal Acquisition Regulation Supplement (Ergänzungsregelung zur Beschaffungsverordnung im Bereich der Verteidigung) 227.7202 für Militärbehörden. Jegliche andere Nutzung ist untersagt.
- Maßgebende Sprache. Alle Übersetzung dieser Vereinbarung erfolgen lediglich für lokale Anforderungen. Im Fall eines Widerspruchs zwischen der englischen und einer übersetzten Version hat die englische Version dieser Vereinbarung Vorrang.
- Mitteilungen. Alle Mitteilungen gegenüber Revizto sind, ebenso wie Fragen an Revizto, zu richten an Revizto, World Trade Center Lausanne, Avenue de Gratta-Paille 2, 1018 Lausanne, Schweiz. Alternative können Mitteilungen auch über die Website von Revizto unter https://revizto.com erfolgen.
- Abtretungsverbot. Außer in dem Umfang, in dem eine Übertragung rechtlich nicht eingeschränkt werden kann, darf der Kunde diese Vereinbarung oder darin geregelte Rechte oder Pflichten nicht abtreten. Der Kunde darf weiter die Erfüllung von Verpflichtungen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Revizto delegieren. Revizto darf diese Zustimmung nicht unangemessen verweigern. Alle anderen versuchten Abtretungen oder Übertragungen durch den Kunden sind null und nichtig. Revizto ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden zu übertragen und abzutreten. Vorbehaltlich des vorstehend Gesagten gilt diese Vereinbarung zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und ist für diese bindend.
- Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung und jedes vom Kunden oder von Revizto akzeptierte Bestellformular, das auf diese Vereinbarung verweist (wobei das Bestellformular hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen wird), enthalten die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Angebote oder Vereinbarungen oder eine andere mündliche oder schriftliche Kommunikation zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand. Allein die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind maßgebend. Kein Wiederverkäufer oder Vertriebshändler oder Vertreter von Revizto ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern.
- Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint Venture-, Agentur-, Treuhänder- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien. Es gibt keine Drittbegünstigten dieser Vereinbarung.
- Käufe über Wiederverkäufer. Wenn der Kunde die Softwarelizenz über einen autorisierten Wiederverkäufer von Revizto erwirbt und/oder die Cloud-Dienste (und deren Verlängerungen) über einen solchen autorisierten Wiederverkäufer abonniert, gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung. Sie ersetzen alle anderen Vereinbarungen. Eine Ausnahme gilt für die Bestimmungen, die sich auf Preise, Zahlungen oder Steuern beziehen. Diese zuletzt genannten Geschäftsbedingungen werden ausschließlich von und zwischen dem Kunden und dem autorisierten Wiederverkäufer verhandelt. Wenn der Kunde die Zahlung an den Wiederverkäufer einstellt, ist Revizto berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software und/oder zu den Cloud-Diensten jederzeit zu kündigen. Dabei ist eine Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen einzuhalten. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies zwischen dem Kunden und Revizto schriftlich vereinbart wurde.
- Begriffsbestimmungen
- „Vertrauliche Informationen“ sind Informationen, die der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind und die (i) von einer Partei der anderen Partei gegenüber schriftlich verfügbar gemacht oder offengelegt werden und (ii) von der offenlegenden Partei schriftlich als vertraulich bezeichnet werden. Vertrauliche Informationen von Revizto umfassen auch die nicht öffentlichen Aspekte der Software oder anderer von Revizto angebotenen Produkte oder Dienstleistungen sowie alle zugehörigen Produktpläne, Technologien und anderen technischen Informationen. Dies umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, die Informationen, die von Revizto über seine eigenen Foren oder andere Kanäle offengelegt werden. Ungeachtet des vorstehend Gesagten gilt Folgendes nicht als vertrauliche Informationen: Informationen, die (1) der Öffentlichkeit allgemein bekannt werden, ohne dass dies auf die Verletzung einer Verpflichtung zurückzuführen ist, die der offenlegenden Partei geschuldet wird; (2) der empfangenden Partei vor Erhalt von der offenlegenden Partei bereits bekannt waren, ohne dass dabei eine der offenlegenden Partei geschuldete Verpflichtung verletzt wurde und ohne dass diese einer Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen; (3) der empfangenden Partei von einem Dritten offengelegt wurden, ohne dass dabei eine der offenlegenden Partei geschuldete Verpflichtung verletzt wurde und ohne dass diese einer Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen; oder (4) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Feedback ist ebenfalls nicht als vertrauliche Informationen zu betrachten.
- „Dokumentation“ sind alle Benutzerhandbücher oder Online-Hilfedateien oder Zusammenstellungen technischer oder rechtlicher Anforderungen für die Software in ihrer jeweils aktuell gültigen Form.
- „Feedback“ sind Ideen, Rückmeldungen, Vorschläge, Materialien, Informationen, Meinungen oder andere Beiträge.
- „Geistige Eigentumsrechte“ sind alle nicht patentierten Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Designrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Markennamen, Domain-Namensrechte, Halbleiterschutzrechte, jegliches Fachwissen und andere Geschäftsgeheimnisse sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte und deren Ableitungen und Schutzformen ähnlicher Art überall auf der Welt.
- „Bestellformular“ sind das Online-Registrierungsformular von Revizto oder andere Dokumente, die zwischen dem Kunden und Revizto abgeschlossen werden und eine Bestellung nach dieser Vereinbarung betreffen. Dies umfasst auch unterzeichnete Angebote. Diese Dokumente sind die Nachweise dafür, dass der Kunde ein Abonnement über die Cloud-Dienste abgeschlossen hat, ebenso wie Nachweise der ihm gewährten Lizenz. Sie legen unter anderem die Art des Abonnements, die Abonnementgebühr, die Abonnement-Laufzeit sowie Lizenztyp, Menge und Zugriffsdaten fest. Jedes Bestellformular wird hiermit durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen und als Teil dieser Vereinbarung behandelt.
- Der Begriff der „Software“ umfasst auch alle Aktualisierungen, Upgrades, Erweiterungen, Änderungen, Überarbeitungen oder Ergänzungen der Software durch Revizto. Ungeachtet des vorstehend Gesagten ist Revizto nicht verpflichtet, Aktualisierungen, Upgrades, Erweiterungen, Änderungen, Überarbeitungen oder Ergänzungen der Software bereitzustellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn diese all seinen Kunden verfügbar gemacht werden.